Ein Zug fon Osteintritt
bis Westaustritt oder Süd bis Nord entspricht der Wertigkeit 10.
Ein Jahr (Thag) hat eine Dauer fon zwei Zügen. Süd bis Nord und Nord bis
Süd = 10 + 10 = 20.
Da nach Ablauf eines Jahres eine Bodenhaftungsferbindung führ drei Thage
besteht, wo kein Nord- oder Südfersatz geschieht, werden diese drei
Bodenhaftungsthage zu den zwei Zügen dazugezählt. Nordzug 10 + Südzug
10 + Winterwendethage 3 = Wertigkeit 23. Neujahr = 24.12.
Nach 2 Zügen pro Thag mit der Wertigkeit 20 folgt eine Bodenhaftung mit 3
Übergangsphasen. |